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Allgemeine Geschäftsbedingungen

01 - Anwendung   02 - Bestellung und Auftragsannahme
03 - Lieferung und Liefervorbehalt   04 – Lieferfristen
05 - Haftung für Mängel   06 – Haftung für Schäden
07 – Preise und Zahlungsbedingungen   08 – Eigentumsvorbehalt
09 – Rücktrittsrecht und Rücktrittsfolgen   10 – Verschiedenes
     

Artikel 1 - Anwendung
 
(1)   Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Bestellung, den Kauf und die Lieferung unserer Ware. Unsere AGB gelten nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Als solche bezeichnete Individualvereinbarungen gehen den AGB vor.

(2)   Unsere AGB gelten gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Verbrauchern.

(3)   Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.


Artikel 2 - Bestellung und Auftragsannahme
 
(1)   Bestellungen eines Kunden stellen ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von einer Woche nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher von uns abgegebene Angebote sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung eine Woche lang gebunden.

(2)   Die Auftragsbestätigung per e-Mail ist ausreichend. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen per e-Mail sind auch ohne Unterschrift verbindlich. Eine stillschweigende Annahme von Bestellungen ist ausgeschlossen.

(3)   Unsere Vertreter, Gehilfen und Repräsentanten sind grundsätzlich nicht berechtigt rechtsverbindliche Verpflichtungen für uns zu begründen. Sie können jedoch im Einzelfall von uns durch schriftliche Vollmacht oder schriftliche Mitteilung an den Kunden ermächtigt sein, Bestellungen durch Übergabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen.

(4)   Wir behalten uns vor, einen Mindermengenzuschlag gemäß unserer gültigen Preisliste zu erheben.


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Artikel 3 - Lieferung und Liefervorbehalt
 
(1)   Lieferungen sind Schickschulden. Bestellte Waren gelten als geliefert mit der Übergabe an den Transportunternehmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, stehen uns die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei.

(2)   Der Transport erfolgt ab Übergabestelle auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Übergabestelle auf den Kunden über, wenn die Kosten der Versendung durch uns übernommen werden.

(3)   Warenabbildungen sind teilweise beispielhafte Abbildungen und können von den bestellten/gelieferten Waren geringfügig abweichen. Leichte Abweichungen der gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material, Farbe und Ausführung bleiben vorbehalten, soweit die Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist oder soweit die Abweichung im Rahmen der handelsüblichen Qualitätstoleranzen liegt.

(4)   Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern diese für unseren Kunden nach Lieferfrist und Liefermenge angemessen und zumutbar sind. Vorgenommene Teillieferungen werden von uns in Rechnung gestellt und sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.

(5)   Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Wir werden dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen, falls eine vollständige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht stattfindet. Dies gilt auch, wenn die dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilte vorläufige Lieferfrist voraussichtlich überschritten wird. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko.

(6)   Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstandenen Kosten (insbesondere Lagerkosten) hat der Kunde zu tragen.


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Artikel 4 – Lieferfristen
 
(1)   Soweit dem Kunden Liefertermine genannt werden, sind diese vorläufig und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ schriftlich von uns bestätigt worden.

(2)   Wird die dem Kunden mitgeteilte vorläufige Lieferfrist voraussichtlich überschritten, werden wir dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen.

(3)   Fixgeschäfte werden von uns nicht akzeptiert. Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung.


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Artikel 5 – Haftung für Mängel
 
(1)   Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel innerhalb von 5 Tagen uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(2)   Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(3)   Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Artikel 6 unserer AGB. Der Kunde hat im Falle eines Lieferregresses den Verkauf an einen Verbraucher und den Sachmangel (§ 434 BGB) zur Zeit des jeweiligen Gefahrübergangs (§ 446 BGB)  zu beweisen. Darüber hinaus muss er die Rücknahme oder Reparatur der verkauften Sache beweisen und darlegen, dass er zur Rücknahme oder Reparatur verpflichtet war.

(4)   Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.


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Artikel 6 – Haftung für Schäden
 
(1)   Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit  haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2)   Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3)   Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,  verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs, bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

(4)   Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5)    Sollte einem Kunden aus Kulanzgründen eine Gutschrift für zurückgesandte Ware erteilt werden, obwohl ein Mangel nicht vorliegt, wird dem Kunden der Warenwert abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 % gutgeschrieben. Ist die zurückgesandte Ware oder sind die Umverpackungen durch den Kunden individuell ausgezeichnet oder beschädigt, kann die Bearbeitungsgebühr bis zu 25 % betragen, da die Ware in einen zur Weiterveräußerung geeigneten Zustand zurückversetzt werden muss.


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Artikel 7 – Preise und Zahlungsbedingungen
 
(1)   Alle in der Preisliste genannten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle früheren Preise ungültig. Die am Tag der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2)   Die Preise gelten nur innerhalb Deutschlands. Für Bestellungen aus dem Ausland gelten andere Preislisten. Ob es sich um eine Bestellung aus dem Ausland handelt, richtet sich nach dem Hauptgeschäftssitz des Kunden, auch wenn er die Ware anschließend in Filialen in Deutschland verkaufen sollte.

(3)   Unsere Rechnungen sind sofort nach der Warenlieferung zur Zahlung fällig.

Sofern durch ausdrückliche schriftliche Individualvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gewähren wir bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung der Waren 3% Skonto auf den Warenwert. Anschließend ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten. Der Skontoabzug entfällt, wenn der Kunde im Zahlungsverzug mit einer älteren Forderung aus einer andere Warenlieferung ist. Bei Zahlung per Banküberweisung gilt als Zahlungseingang der Tag, an dem die Gutschrift des fälligen Betrages auf unserem Konto erfolgt. Bei Zahlungen per Scheck gilt als Zahlungseingang der Tag, an dem uns der Scheck gutgeschrieben wird. 30 Tage nach Lieferung der Ware tritt der gesetzliche Zahlungsverzug ein, § 286 Abs. 3 Satz 2 BGB.

(4)   Zahlungen können in bar oder durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto geleistet werden. Schecks werden zahlungshalber nur akzeptiert, wenn sie eine Bankbestätigung tragen. Wechsel werden nur akzeptiert, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Kosten bei der Einreichung oder der Gutschrift von Wechseln trägt ausschließlich der Kunde. Falls im Zusammenhang mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine Wechselhaftung für uns begründet wird, bleiben unser Eigentumsvorbehalt und die Kaufpreisforderung bestehen, bis der Wechsel endgültig gutgeschrieben ist.

(5)   Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, machen wir ab Verzugseintritt Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz geltend, § 288 Abs. 2 BGB.

(6)   Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.

(7)   Wir haben das Recht, Vorkasse für noch zu liefernde Waren zu verlangen, falls

a)      der Kunde sich im Zahlungsverzug mit einer Rechnung aus einer anderen, bereits durchgeführten Warenlieferung befindet;

b)      wir ohne unser Verschulden nicht in der Lage sind, dass aus der Bestellung resultierende Versicherungsrisiko mit einem Versicherer unserer Wahl ganz oder teilweise zu decken oder

c)      sich die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert, bevor die Bestellung ausgeführt ist, etwa durch eine Negativauskunft einer Forderungsausfallversicherung oder einer gewerblichen Wirtschaftauskunftei, wenn beim Kunden durch uns oder andere Gläubiger die Zwangsvollstreckung erfolglos versucht wurde, über das Vermögen des Kunden ein Antragsverfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtshängig ist, er eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögensverzeichnis abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

(8)   Trifft der Kunde bei der Zahlung keine anders lautende Leistungsbestimmung, so wird eine Zahlung des Schuldners zuerst auf die älteste Forderung verrechnet. Hat der Kunde außer der Hauptforderung Zinsen und Kosten zu zahlen, wird eine zur Tilgung der Gesamtforderung nicht ausreichende Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

(9)   Zahlungen gelten immer als Ausgleich der ältesten offenstehenden Forderung. Für die ersten drei Mahnungen nach Verzugseintritt verlangen wir 3,00 EUR Auslagenersatz.


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Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt
 
(1)   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(2)   Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Angabe der für unser Einschreiten (Intervention) notwendigen Unterlagen (z.B. Zwangsvollstreckungsprotokoll, Protokoll der eidesstattlichen Versicherung) zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten unserer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Die Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung der Vorbehaltsware durch den Kunden sind ausgeschlossen.

(3)   Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter verkaufen. Die Schenkung, der Tausch oder der Verkauf an Wiederverkäufer sind nicht gestattet.

(4)   Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.

(5)   Ferner tritt uns der Kunde für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm bezüglich der Ware außerdem zustehenden Forderungen, etwa gegenüber Versicherungen, Banken oder Kreditkarteninstitute zur Sicherheit ab.

(6)   Wir ermächtigen den Kunden hiermit widerruflich, die Forderungen aus Absätzen 4 und 5 dieses AGB-Artikels im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle können wir verlangen, dass der Kunde Auskunft über alle im Voraus abgetretenen Forderungen und ihre Schuldner gibt einschließlich aller Informationen und Unterlagen, die für die Durchsetzung der Forderungen notwendig sind, und dass der Kunde die Schuldner über die Abtretung informiert.

(7)   Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 Prozent, so haben wir auf Verlangen des Bestellers uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfange freizugeben. Die Wahl der freizugebenden Sicherheiten verbleibt bei uns.


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Artikel 9 – Rücktrittsrecht und Rücktrittsfolgen
 
(1)   Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn:

a)      wir selbst nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurden. Wir werden den Kunden über die fehlerhafte Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle unseres Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung (Vorkasse u.ä.) unverzüglich zurückerstatten.

b)      wenn beim Kunden durch uns oder andere Gläubiger die Zwangsvollstreckung erfolglos versucht wurde, über das Vermögen des Kunden ein Antragsverfahren  auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtshängig ist, er eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögensverzeichnis abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

c)      der Kunde bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder innerhalb der laufenden Geschäftsverbindung eine erhebliche Vermögensverschlechterung verschweigt.

d)      der Kunde die Zahlungen einstellt oder ein Wechsel oder Scheck des Kunden zu Protest geht.

e)       der Kunde eine gewährte Ratenzahlung nicht einhält.

f)      wenn der Kunde die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders, als im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert, insbesondere durch Sicherheitsübereignung oder Verpfändung, aber auch, wenn er die Ware anderen Wiederverkäufern entgeltlich oder unentgeltlich überlässt.

(2)   Sind wir vom Vertrag schriftlich (Rücktrittserklärung per E-Mail reicht aus) zurückgetreten, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware an uns oder einen durch uns benannten Transportunternehmer herauszugeben. Zurückgeforderte Ware dürfen wir sofort weiterveräußern. Der Verkaufserlös, mindestens aber der Wert der Ware wird auf die Forderung, die wir gegen den Kunden haben, angerechnet, und zwar abzüglich angemessener Kosten der Maßnahme. Ein eventueller Überschuss, der sich im Hinblick auf eine bereits erhaltene Gegenleistung (Vorkasse u.ä.) ergeben könnte, wird an den Kunden ausgezahlt.

(3)   Haben wir dem Kunden gegenüber nach Artikel 3 Absatz 5 dieser AGB mitgeteilt,  dass wir selbst nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurden, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung von dem Vertrag insoweit zurückzutreten, als keine zumutbare Teillieferung nach Artikel 3 Absatz 4 dieser AGB erfolgt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Mitteilung darüber erhalten hat, dass eine mitgeteilte vorläufige Lieferfrist voraussichtlich um mehr als 1 Woche überschritten wird. Eine bereits erfolgte und nach diesen AGB zulässige Teillieferung wird von dem Rücktritt des Kunden nicht erfasst.


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Artikel 10 – Verschiedenes
 
(1)   Erfüllungs- und Zahlungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen der Parteien ist Waltrop/Deutschland.

(2)   Deutsches Recht findet auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen Anwendung, sofern nicht die Anwendung des UN einheitlichen Gesetzes für den internationalen Kauf von Gütern zwingend vorgeschrieben ist.

(3)   Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung oder unerlaubten Handlungen das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht Recklinghausen, bzw. das Landgericht Bochum. Ist der Kunde Kaufmann, begründet bereits § 29 Abs. 2 der Zivilprozessordnung die Zuständigkeit der oben genannten Gerichte aus dieser Vereinbarung. Wir bleiben auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtstand zu verklagen.

(4)   Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem andere EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht Recklinghausen, bzw. das Landgericht Bochum.

(5)   Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Nach Artikel 4 Abs. 1 a der VO (EG) 593/2008 (Rom I) unterliegen Kaufverträge über bewegliche Sachen dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 4 Abs. 2 Rom I), bzw. Hauptgeschäftssitz hat.

(6)   Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in 4 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem unsere Forderung entstanden ist.

(7)   Wir setzen unsere Kunden davon in Kenntnis, dass wir ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG zulässig) – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.



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